“Gezielte Rechtsunsicherheit”
Interview mit Gerhart Baum und Ilja Schulz im Handelsblatt vom 11.12.2014
Gerhart Baum zum Stand der Dinge
Baum: Ich habe den Eindruck, dass vor allem die verfassungsrechtliche Diskussion der vergangenen Monate viele Beteiligte nachdenklich gemacht hat. Auch bei den großen Gewerkschaften ist die Skepsis deutlich gewachsen. Dennoch fürchte ich, dass die Bundesregierung sich auf dieses Abenteuer einlässt, einige offenbar in der Hoffnung, dass Karlsruhe die Sache schon in Ordnung bringen wird.
Gerhart Baum zu kollidierenden Tarifverträgen
Baum: Das Gesetz wäre unpraktikabel, bürokratisch und vor allem verfassungswidrig. Denn die Bundesregierung würde das Recht einzelner Berufsgruppen aushebeln, sich zusammenzuschließen und für ihre Rechte einzutreten. Das muss doch in einer auf Wettbewerb und Pluralität gegründeten Gesellschaft weiter möglich sein. Alles wäre, welche Umwege man auch wählt, ein klarer Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit in Artikel 9, Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Wir würden deshalb – wie auch andere Berufsgewerkschaften – das Bundesverfassungsgericht anrufen. Zahlreiche aktuelle Gutachten anerkannter Experten zeigen, dass wir dort sehr gute Chancen hätten.
Gerhart Baum zur Verhältnismäßigkeit des Gesetztes zur Tarifeinheit
Baum: Die Bundesregierung will verhindern, dass Minderheiten in der Belegschaft für ihre Rechte eintreten dürfen. Dass dies ausgerechnet von einer SPD-Arbeitsministerin vorangetrieben wird, ist mir unbegreiflich.
Gerhart Baum zur Aushöhlung des Streikrechts
Baum: Natürlich wird es angetastet, auch wenn Frau Nahles den schwarzen Peter den Gerichten zuschiebt. Die werden Streiks kleiner Gewerkschaften künftig in der Regel als unverhältnismäßig einstufen müssen, weil ihr Tarifvertrag von der Mehrheitsgesellschaft überlagert wird. Insofern reden wir von einer massiven Einschränkung des Streikrechts. Genau das ist doch die Intention der Regierung.
Gerhart Baum zu Problemen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz auftauchen
Baum: Außerdem tauchen zahlreiche Zweifelsfragen auf. So müsste beispielsweise geklärt werden, ob Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet, freigestellt oder in Altersteilzeit sind, ebenfalls zum Betrieb zählen. Als ob wir nicht schon genug Bürokratie hätten. Darüber hinaus ist es natürlich datenschutzrechtlich äußerst fragwürdig, wenn Arbeitnehmer gezwungen werden, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit anzugeben.
Zu Auswirkungen auf mögliche Arbeitskämpfe
Baum: Bis dahin besteht tatsächlich ein Anreiz für Gewerkschaften, durch hohe Forderungen oder gar Streiks möglichst viele Mitglieder zu gewinnen. Hier würde die Tarifeinheit also neue Probleme schaffen. Sobald eine Gewerkschaft unterliegt und in keinem oder nur in wenigen Betrieben die Mehrheit hat, könnte sie bis auf weiteres nicht mehr streiken. Es handelt sich also sehr wohl um eine starke Einschränkung des Streikrechts, Ihr Umkehrschluss ist falsch. Gleichzeitig drohen dauerhafte Streitigkeiten in den Betrieben… Weil Gewerkschaften auch außerhalb von Tarifverhandlungen aggressiver als bisher um neue Mitglieder werben dürften. Nur so haben sie in der Welt der Tarifeinheit eine Überlebenschance. Die Neuregelung würde den Betriebsfrieden also keineswegs stärken, wie das oft behauptet wird. Im Gegenteil.
Gerhart Baum zur Frage, was er von strengeren gesetzlichen Regeln für die Verhältnismäßigkeit von Streiks, Zwangsschlichtungen und sogar eine Kartellaufsicht für Gewerkschaften hält
Baum: Nichts. Solche Einschränkungen müssten im Arbeitskampfrecht erfolgen. Davor scheuen Arbeitgeber und Gewerkschaften zurück. Aber auch da sind die Grenzen der Verfassung zu berücksichtigen. Im Übrigen sind wir vom Chaos weit entfernt. In Deutschland wird noch immer maßvoll gestreikt; selbst Frau Nahles hat ja eingeräumt, dass die Zahl der Streiktage im internationalen Vergleich gering ist. Es wäre maßlos, auf dieser Basis verfassungsrechtlich garantierte Rechte auszuhebeln.
Gerhart Baum über die wahren Ziele des Gesetzes zur Tarifeinheit
Baum: Abgesehen davon, dass mir das Argument der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit vorgeschoben scheint und das wahre Ziel die Einschränkung des Streikrechts ist: Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, über die Tarifpolitik ür – vermeintliche – Lohngerechtigkeit zu sorgen. Für die Lohnfindung sind aus guten Gründen die Tarifparteien verantwortlich. Von diesem bewährten marktwirtschaftlichen Prinzip scheint die Bundesregierung nicht sonderlich viel zu halten.
Quelle: Handelsblatt vom 11.12.2014
von Jans Hagen
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum ist Partner der Kanzlei baum reiter & collegen. Seine Kanzlei zählt zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Gerhart Baum hat mit seiner Kanzlei bereits den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn sowie die betroffenen Arbeitnehmer Vertreter bei der Telekom-Bespitzelungsaffäre vertreten.
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