Pressemitteilung zur Entscheidung am 27.02.2008 des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung
Pressemitteilung zur Entscheidung am 27.02.2008 des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung
Mittwoch, 27. Februar 2008 um 15:31
Rechtsanwalt Gerhart R. Baum erklärte heute für die Beschwerdeführer Baum, Reiter und Schantz:
Das Gericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Unsere Beschwerde hatte in entscheidenden Punkten Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Rolle als Bollwerk gegen die Erosion der Grundrechte erneut gerecht geworden.
Das Landesverfassungsschutzgesetz NRW ist in wichtigen Teilen verfassungswidrig.
Von herausragender Bedeutung ist: Das Gericht hat Grundaussagen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme gemacht. Sowie auch zu den Schranken und Einschränkbarkeiten dieses grundrechtlichen Schutzes Stellung bezogen. Damit ist eine neue Dimension des Grundrechtsschutzes in der Informationsgesellschaft eröffnet worden, die den neuen kommunikationstechnischen Möglichkeiten und den damit verbundenen Gefahren für die Privatheit Rechnung trägt. Das Urteil hat eine vergleichbare Bedeutung für die Fortentwicklung des Rechts wie das Grundsatzurteil zum Datenschutz aus dem Jahre 1983.
Nach der erschreckend oberflächlich geführten Diskussion der Politiker zur Online-Durchsuchung hat das Gericht nach einer fundierten mündlichen Verhandlung das Thema vertieft. Ungeachtet der Notwendigkeit, wirkungsvollem Schutz vor Bedrohung Rechnung zu tragen, hat das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass es entschlossen ist, dem Gesetzgeber Grenzen zu setzen. Durch strenge Anforderungen hat das Gericht der Eigenart des Computers, der sich für viele Menschen zum Inbegriff der Privatheit entwickelt hat, Rechnung getragen.
Das Urteil reiht sich ein in die Serie von Entscheidungen, mit denen das Gericht in der letzten Zeit Gesetze von Bundestag und Landesparlamenten zur inneren Sicherheit aufgehoben oder korrigiert hat.
Wir plädieren dringend an den Gesetzgeber, anders als in vorangegangenen Fällen die Vorgaben des Gerichts nicht zu umgehen. Im übrigen muss immer geprüft werden, ob das, was verfassungsrechtlich möglich ist, auch politisch geboten ist. Die Krise zwischen den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung einerseits und dem Bundesverfassungsgericht andererseits darf keine neue Nahrung erhalten. Die Herausforderung durch den Terrorismus kann nur gemeinsam von allen Staatsorganen bestanden werden.
Download Pressemitteilung Download Klage Download Urteil