Verfassungsbeschwerden

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden

 

Gerhart Baum vertrat nicht nur die Opfer des Ramstein-Unglücks, die Angehörigen des Concorde-Unglücks und die russischen Zwangsarbeiter gegen die Bundesregierung, sondern er setzte sich auch mehrmals erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht für den Erhalt der Grundrechte in Deutschland ein.

 

Großer Lauschangriff

Gerhart Baum erreichte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zusammen mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch (BvR 1084/99), dass das BVG am 3. März 2004 große Teile des “Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminlität (Großer Lauschangriff) für verfassungswidrig erklärte. Nach Auffassung der Richter verstieß das Gesetz in seiner ursprünglichen Form gegen die Menschenwürde. Dies war ein großer Sieg. Als logische Folge aus diesem Urteil erhofft sich Gerhart Baum  auch eine Einschränkung der Telefonüberwachung, insbesondere bei Journalisten. Kein Mensch sollte unter Generalverdacht gestellt werden.

 

Interview in der SZ

 

Luftsicherheitsgesetz

Gerhart Baum gehörte mit Burkhard Hirsch und vier weiteren Klägern zu den Beschwerdeführern gegen das Luftsicherheitsgesetz. Dieses Gesetz sah den Abschuss von Passagiermaschinen im Falle einer Entführung vor. Für Gerhart Baum war dieses Gesetz ein weiterer Schritt bei der “jahrelangen Aushölung der Grundrechte”. Das Luftsicherheitsgesetz würde einen “Quasi-Verteidigungsfall einführen, bei dem die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten.” Am 15. Februar 2006 erklärte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Luftsicherheitsgesetz im zentralen Punkt für verfassungswidrig und damit nichtig. Die Verfassungsrichter sahen das Gesetz als unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Leben an.    (Az.: 1 BvR 357/05).

 

Interview im Spiegel

 

Online-Durchsuchung

Gerhart Baum legte zusammen mit Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Peter Schantz erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Online-Durchsuchung ein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 27. Februar 2008 weite Teile des Gesetzes für verfassungswidrig.  In der Urteilsbegründung hieß es, dass es “einen Kernbereich unbeobachteter Kommnunikation geben muss.” Dieses Urteil stellt einen großen Erfolg für den Rechtsstaat dar. “Mit diesem Urteil wurde Rechtsgeschichte geschrieben. …Die Behörden dürfen nur dann aktiv werden, wenn Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet sind. Ermittlungen ins Blaue hinein sind ausgeschlossen.”

 

Interview in Zeit-Online

 

Prof. Dr. Julius Reiter im Interview

 

Vorratsdatenspeicherung

Gerhart Baum gehörte zu den Beschwerdeführern gegen das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz sah die totale Protokollierung von Telefon, Handy, Email und Internet durch die deutschen Behörden vor. Am 2. März 2010 erkärte das BVG das Gesetz für verfassungswidrig und damit nichtig. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die umfassende Vorratsdatenspeicherung die Bürger unverhältnismäßig belaste. Gerhart Baum: “die Initiatoren solcher Gesetze benutzen lieber Totschlagargumente: Terroristen könnten Flugzeuge in Kernkraftwerke steuern. Mit solchen Szenarien wird jeder Widerspruch niedergebügelt. Mit solchen Methoden macht man letztlich, verkürzt gesagt, den Terroristen zum Gesetzgeber. Er bestimmt unsere Gesetze.” 

 

Infos zur Vorratsdatenspeicherung

 

Interview: “Grenzen der Sicherheit”

 

Folgende Verfassungsbeschwerde ist anhängig:

BKA Gesetz

Bundesminister a. D. Gerhart Baum, Burhard Hirsch und Peter Schantz sind die Beschwerdeführer einer anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Regelungen des BKA Gesetzes. Dabei verteten sie eine Gruppe von Berufsgeheimnisträgern, zu denen z. B. der Jourmalist Michael Naumann sowie der Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg zählen. Die betreffenden Regelungen des BKA-Gesetzes schränken das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten und Journalisten und ihren Patienten, Mandanten und Informanten signifikant ein.

 

„Das BKA-Gesetz ist verfassungswidrig“